AllGemeines

MUTTERLAND e.V. und GemeinSchaft

GEMEINSAM AUS DER KRAFT DER KREISE LEBEN
Gemeinsam zum Wohle des Ganzen wirken

Wir alle sind Kinder der Erde, Töchter und Söhne der AllMutter, GeSchwister aller Wesen. Alles Leben ist eine Kreis, in dem alle Wesen ihren heiligen Platz inne haben. Wir sind verantwortlich die Heiligkeit des Lebens verlässlich zu schützen und zu bewahren. Die Menschheit braucht die heilende Kraft der Kreise in allen BeReichen des Lebens. Im Kreis der HinGabe vereinen wir unsere Kräfte und finden gemeinsam die Wege des Heilens. Je mehr Menschen in Liebe zusammen wirken desto stärker ist die heilende Kraft. Wir sind alle aufgefordert jegliche Selbst-Bezogenheit und SelbstSucht abzulegen, um uns durch die heilige Wahrheit unserer Seelen miteinander zu verbinden. Wenn wir auf einander zugehen und mit dem Herzen hören, dann werden aus Fremden VerTraute und wir bereichern einander durch unsere UnterSchiedlichkeit und EinzigArtigkeit. Wenn wir wieder die wahren Werte menschlichen Seins leben werden wir verstehen, dass liebe-volles gemeinschaftliches Leben sinn-voller und kostbarer ist als zerstörender WohlStand. Wenn wir uns mitteilen, was uns tief im Herzen bewegt, dann kann wirk-liche GemeinSchaft wachsen, in der wir miteinander leben, füreinander sorgen und miteinander teilen. Gemeinsam vermögen wir alle Wunden zu heilen.
Unsere verbundene Kraft vermag alle not-wendigen VerÄnderungen zu bewirken. Es gibt keine größere menschliche Kraft als die einer GemeinSchaft, die mit HinGabe zum Wohle allen Seins lebt. Die SehnSucht nach Liebe, Wahrhaftigkeit, GeBorgenheit und Freude verbindet die Herzen aller Menschen.
Unsere Herzen wissen, was wirklich wichtig ist.
Die Menschheit leidet infolge der MissAchtung heiliger mütterlicher Kraft als Quelle allen Lebens. Familien und Völker, die aus mütterlicher Kraft und Weisheit leben gedeihen fried- und freudvoll.
Wir bitten alle Menschen in dieser zerteilten Welt wieder als GeSchwister zusammen zu kommen und miteinander in Wahrheit und Liebe zu leben.
Wir laden alle Menschen ein, denen daran gelegen ist,
gemeinsam die heilenden VerÄnderungen zu bewirken.
Wir laden ein:
- die heilige Kraft und Weisheit der Mütterlichkeit wieder zu
offenbaren, gemeinsam zu vertiefen und miteinander zu leben,
- die eigene heilige Kraft und ihre BeStimmung zu kennen
und sie zum Wohle des Ganzen bewusst einzusetzen,
- gemeinsam die Spiele des Lebens zu gestalten,
- aus der Kraft des Kreises die BotSchaften der KornKreise zu
verstehen,
- die verbindende Kraft des Singens und Tanzens zu spüren,
- die ursprüngliche Kraft des Teilens und des Schenkens wieder
zu leben,
Wir laden alle Menschen ein, ihre Kräfte im Kreis miteinander zu verbinden und gemeinsam die Wege des HeilSeins zu finden.
Denn jeder Kreis ist wichtig:
im persönlichen UmFeld, in jeglichem Tätigkeits- und FreiZeitBeReich, im GeFängnis, im KrankenHaus, im Kinder- und im AltenHeim, im Hospiz ...
Jedes ZusammenKommen im Kreis heilt die Wunden der Menschheit
und damit das gesamte LebensNetz.
Wir freuen uns über AusTausch und ZusammenWirken. BeGegnung und BeSuch.

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Leben in spiritueller GemeinSchaft
aus der Kraft der Mütterlichkeit

Wir wollen die uns anvertraute heilige Wahrheit unserer Seelen miteinander leben und unsere einzigartigen Gaben zum Wohle des Ganzen miteinander verbinden. Wahre GemeinSchaft verlangt den Mut sich vom Herzen miteinander zu verbinden und immer wieder VerTrauen zu wagen. Die Gemeinschaft ist uns WahlFamilie, ZuHause und Heimat, der Ort, an dem wir miteinander in Wahrheit, Liebe, Freiheit und HinGabe leben, so daß daraus das GeFühl von VerTrautheit, GeBorgenheit, GeAchtet- und AnGenommenSein wachsen kann. Wir leben unseren AllTag auf allen Ebenen unseres Seins bewusst aus der vielfältigen Kraft der Kreise.
GeFühle als BotSchaften der Seele weisen uns den Weg der SelbstEntFaltung und bis hin zur SelbstVerWirklichung.
Wir leben in bewusster VerBundenheit mit Mutter Erde und mit allen Wesen und öffnen uns der heiligen Weisheit, die sie tragen.
Wir haben uns für ein einfaches Leben in NaturVerBundenheit entschieden. Wir befinden uns auf spiritueller/ geistig-seelischer Suche und wünschen keine Sucht.
Unser GemeinSchaftsOrt ist deshalb alkohol- und drogenfrei
und das gesamte Haus tabakfrei.

Es ist uns HerzensAnLiegen einander und allen Wesen offen,
wahrhaftig und liebevoll zu begegnen.
Es ist uns HerzensBeDürfnis miteinander aus der vielfältigen Kraft der Kreise zu leben und die besonderen Gaben der einzelnen zu achten und wert zu schätzen.
Im UmGang miteinander wünschen wir uns allseitige Achtsamkeit und UmSicht, EinFühlung und MitGeFühl, LebensFreude und LebensLust sowie die Kraft des Lächelns und des befreienden Lachens.
Wenn wir in Wahrhaftigkeit, Liebe und HinGabe miteinander leben
wächst aus VerBindlichkeit und VerAntWortung wirkliches VerTrauen.
Um GemeinSchaft gemeinsam zu gestalten braucht es die Fähigkeit bewusster SelbstWahrNehmung aller BeTeiligten und Klarheit bezüglich der eigenen Fähigkeiten und Schwächen, Träume und Ängste, AbSichten und VerMeidungen.
Schwierigkeiten und Störungen wollen wir bewusst und dankbar als Möglichkeiten und HerAusForderungen zum Wachsen annehmen und aus der Kraft der Kreise zum Wohle des Ganzen nutzen lernen.
Wir sind uns bewusst, dass wir Spiegel für einander sind
um uns selbst vollständiger wahrnehmen zu können.
Bräuche, Feste und Feiern im AllTag wie auch im JahresKreis geben uns GeLegenheit das Leben in allen Formen bewusst aus der Kraft der Kreise zu feiern: mit Liedern, Tänzen, Musik machen, GeSchichten, Spielen, FestMahl, Feuer u.v.a.m.

Es ist uns HerzensWunsch alle gemeinschaftlichen AnLiegen
- nach angemessener gemeinsamer BeRatung -
im Kreis in wahrhaftiger und wirksamer ÜberEinKunft miteinander
zum Wohle des Ganzen zu entscheiden.
Stimmberechtigt sind alle zur GemeinSchaft gehörigen Menschen.
Um die Kraft des Fließens zu nutzen ist uns wichtig
gemeinsam auf SachBeZug und ZeitMaß zu achten.
Etwaig auftretende BeFindlichkeitsStörungen sind vorrangig zu klären um auf der SachEbene in verbundener Kraft gemeinsam wahrhaftig entscheidungsfähig zu sein. EinSprüche zu gewünschten EntScheidungen bedürfen neben einer eingehenden BeGründung
auch dem AufZeigen einer anderen Möglichkeit.
EntScheidungen, die nur einen Teil der GemeinSchaft betreffen,
werden somit auch von diesen Menschen gemeinsam gefunden.
Bei AbWesenheit bedarf es des beiderseitigen VerBindungHaltens
damit not-wendige EntScheidungen auch aus EntFernung im VerTrauen miteinander getroffen werden können. Sollte es nicht möglich sein, die AbWesenden in die EntScheidungs-Findung einzubeziehen so müssen unaufschiebbare EntScheidungen
von den am GemeinSchaftsOrt VerBliebenen getroffen werden
- zum Wohle des Ganzen.

Um mit in unserer GemeinSchaft zu leben bedarf es:
der grundsätzlichen ÜberEinStimmung mit unseren Träumen
und des Mutes, sie gemeinsam zu verwirklichen der bewussten VerAntWortungsÜberNahme für die GeStaltung des eigenen Lebens als auch für das gemeinschaftliche Leben,
der Fähigkeit zu friedvollem MitEinAnder,
der eigenständigen materiellen VerAntWortlichkeit für Wohnen
und Leben sowie der BeReitschaft die eigenen Fähigkeiten
in bewusster HinGabe für die GemeinSchaft und zum Wohle des Ganzen einzusetzen. Wenn der allseitige Wunsch besteht einander näher kennen zu lernen um miteinander GemeinSchaft zu leben,
dann wünschen wir uns mit der/m BeTreffenden eine zweiwöchige KennenLernZeit. Vertieft sich in dieser Zeit der allseitige Wunsch miteinander GemeinSchaft zu leben, dann laden wir zu einem MitLeben in der GemeinSchaft für die Dauer eines MondUmLaufes (29 Tage und Nächte) ein.
Während dieser Zeit hat die/der HinZuKommende eine beratende Stimme im HinBlick auf GemeinSchaftsBeLange.
Nach AbSchluss dieser vertiefenden KennenLernZeit folgt
- bei allseitigem Wunsch und EinVerStändnis -
rituell die AufNahme in unsere GemeinSchaft.

Für ein ausgewogenes Geben und Nehmen in der GemeinSchaft
bedarf es der Mündigkeit aller VerAntWortung zu übernehmen
und auch verlässlich auszufüllen damit der gemeinschaftliche Traum verwirklicht werden kann.
GrundLage des gemeinschaftlichen ZusammenWirkens im AllTag sind:
- VerBindlichkeit und VerLässlichkeit bezüglich aller AbSprachen
und VerEinBarungen
- klare ÜberEinKünfte und AuFGabenBeReiche,
allseitige Achtsamkeit
- Wahrung der StilleZeiten und der NachtRuhe (ab 22.00 Uhr).

Gäste:
Für einen BeSuch unserer GemeinSchaft wünschen wir uns (wenn möglich) vorherige AnMeldung, um zu gewährleisten, dass innerhalb unserer GemeinSchaft Zeit und Raum dafür gegeben sind.
Für ÜberNachtung und VerBrauchsKosten bitten wir um einen BeiTrag von 7,50 - 10,00 Euro pro Tag sowie um verantwortliche MitWirkung entsprechend dem BeDarf der GemeinSchaft.
Essenkosten liegen zwischen 5,00 bis 7,50 Euro pro Tag.
Das MitBringen von Tieren bedarf vorheriger und verbindlicher AbSprache.

Wir beginnen und beenden jeden Tag im Kreis der HinGabe,
indem wir miteinander vom Herzen teilen, was uns im Innersten berührt und uns gemeinsam der weisen Kraft der Stille anvertrauen.
Wir essen zusammen. Gemeinsam gestalten wir den AllTag
und geben uns dabei Zeit und Raum der eigenen Wahrheit zu folgen
und die uns anvertrauten Gaben zum Wohle allen Seins zu entwickeln.

Herzlich willkommen!

HausFotos

Vergrößerte Bilder sind unter AllGemeines in der BilderGalerie HausFotos zu finden.

Alles im All ist unauflöslich miteinander verbunden. Wir sind dadurch alle eins. Alles im All lebt in GemeinSchaft - im Kleinen wie im Großen. Die verbundene VielFalt allen Seins wirkt im Innen wie im Außen. Die höchste Kraft, die sich in der heiligen Wahrheit aller Wesen offenbart, vervielfältigt sich auf dem Boden unserer EinzigArtigkeit. Unsere UnterSchiede, unsere Stärken und unsere Schwächen sind alle gleichermaßen unser gemeinsamer Reichtum.
Je wahrhaftiger und bewusster wir unsere einzigartigen Gaben in VerBundenSein miteinander leben, desto lebendiger und stärker wird die GemeinSchaft.

Das Wieder-in-Kraft-Setzen der neun heiligen LebensRechte:
1. Schutz der Heiligkeit allen Lebens
2. Liebe und FürSorge (Nahrung, HeilSein, Heimat)
3. GemeinSchaft
4. MitGeStalten der GemeinSchaft
5. FreiSein (SelbstBeStimmung, SelbstKenntnis
und SelbstEntFaltung,
SelbstVerTrauen und SelbstEntWicklung,
SelbstLiebe und SelbstAchtung,
SelbstVerÄnderung und SelbstVerWirklichung)
6. EinWeihung und AusBildung in heiligen Kreisen
7. MitVerAntWorten der ZuKunft
8. AllVerBundenSein im LebensNetz und
9. All-Eins-Sein

ist der Weg zu wahrhaftigem gemeinschaftlichem Leben.
Das Bild der Spirale, des beständig wachsenden Kreises,
führt uns von der unbewussten Einheit des UrSprunges hin zur bewussten Einheit der entwickelten VielFalt, führt uns vom bewusst gelebten AllVerBundenSein
in die Fülle des AllEinsSeins aller Wesen.

SATZUNG DES VEREINES MUTTERLAND E.V.
1. Name und GeschäftsJahr
Der Verein führt den Namen MutterLand und soll in das VereinsRegister eingetragen werden.
Das KalenderJahr ist das GeschäftsJahr.
2. Ziele und GemeinNützigkeit
2.1. Der Verein MutterLand ist parteipolitisch und konfessionell frei (ungebunden) und übt keine geschäftliche Tätigkeit zu ErWerbsZwecken aus.
2.2. Der Verein MutterLand verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des AbSchnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der AbGabenOrdnung.
2.3. Der Verein MutterLand ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.4. Mittel des Vereins MutterLand dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. MitWirkende im Verein MutterLand bekommen keine ZuWendungen aus VereinsMitteln.
2.5. Es darf keine Person durch AusGaben, die dem VereinsZweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe VerGütungen begünstigt werden.
3. ZWECK
3.1. Zweck des Vereins Mutterland ist
- die Pflege und BeWahrung mütterlicher KulturWerte aller Völker
der Erde: SchriftGut, GeSchichten, ÜberLieferungen,
Zeichnungen, Malereien, BildWerke, Klänge, GeSänge, Tänze
und Bräuche
- Förderung völkerverbindender GeSinnung und des friedvollen
MitEinAnders in allen BeReichen des Lebens
- Förderung der GleichBeRechtigung von Frauen und Männern
in allen LebensBeReichen und
- die VerWirklichung einer friedvollen Kultur des MitEinAnderLebens
auf GrundLage mütterlicher Werte, in der die EinzigArtigkeit aller
Wesen zum Wohle allen Seins fruchtbringend verbunden wird.
3.2. Die genannten Zwecke werden verwirklicht durch:
mutterbezogene Forschung, insbesondere Heil- und FriedensForschung, das VerFassen und VerBreiten der Früchte dieser Forschung durch TätigkeitsBeRichte, Schriften, ComputerTechnik, VerAnStaltungen für Bildung und AusTausch, Förderung der Forschung, Sammlung und BeWahrung mütterlicher Werte, BeWahrung, Gründung, Pflege, GeStaltung und VerNetzung von LebensRäumen und Gemein-Schaften, in denen mütterliche Kraft bewusst gelebt und geehrt wird.
3.3. Die Werte mütterlicher Gemeinschaft wurzeln in den neun heiligen LebensRechten auf:
1. Schutz der Heiligkeit des Lebens
2. allmütterliche Liebe und FürSorge (Nahrung, Heilsein, Heimat)
3. Gemeinschaft
4. MitGeStalten der Gemeinschaft
5. FreiSein
6. EinWeihung und AusBildung
7. MitVerAntWorten der ZuKunft
8. All-VerBunden-Sein
9. All-Eins-Sein
4. ZuGeHörigkeit
4.1. Jede Frau und jeder Mann, die die Zwecke des Vereines MutterLand unterstützen möchten, können mit ihrem 18. LebensJahr MitWirkende werden.
4.2. Jede/r kann die AufNahme mündlich oder schriftlich beim inneren Kreis (VorStand) des Vereines MutterLand beantragen.
Die AufNahme wird verwirklicht, wenn alle MitWirkenden im Verein dem AnTrag zustimmen.
4.3. Der AusTritt aus dem Verein ist jederzeit ohne Fristen möglich und bedarf lediglich der schriftlichen MitTeilung an den inneren Kreis (VorStand).
4.4. AusSchluss von MitWirkenden aus dem Verein kann bei schwerwiegenden VerStößen gegen die Satzung durch den großen Kreis (VerSammlung der MitWirkenden) in gemeinsamer ÜberEinKunft beschlossen werden.
5. BeiTrag
Jede/r MitWirkende hat die Möglichkeit den Verein MutterLand mit einem BeiTrag entsprechend eigener Fähigkeiten zu unterstützen.
6. WirkEbenen des Vereins MutterLand
Im Verein MutterLand gibt es den inneren Kreis(VorStand) und den großen Kreis, die VerSammlung aller im Verein MitWirkenden.
6.1. Der innere Kreis (VorStand) besteht aus drei der MitWirkenden:
der ersten VerAntWortlichen (NiederSchriften und Kasse)
und der/m zweiten VerAntwortlichen (AusKünfte und EinLadungen)
und der/m dritten VerAntWorlichen (Öffentlichkeit).
6.2. Die drei VerAntwortlichen des inneren Kreises werden vom großen Kreis, der VerSammlung aller im Verein MutterLand MitWirkenden in ÜberEinKunft gewählt und für die Dauer von drei Jahren mit den jeweiligen AufGaben betraut.
6.3. Scheidet ein/e VerAntWortliche/r des inneren Kreises vorzeitig aus, so werden alle MitWirkenden mündlich zu einem großen Kreis einberufen und wählen in gemeinsamer ÜberEinKunft eine/n NachFolgende/n.
6.4. Der Verein MutterLand wird in allen BeLangen
(gerichtlich und außergerichtlich - § 26 BGB) durch die/den 1. und 2. VerAntWortliche des inneren Kreises vertreten. Dabei sind die beiden VerAntWortlichen gemeinsam vertretungsberechtigt.
7. VerSammlung der MitWirkenden des Vereines MutterLand (großer Kreis)
7.1. Die VerSammlung aller MitWirkenden ist der große Kreis,
der mindestens einmal jährlich zusammen kommt.
7.2. Der große Kreis kann außerdem einberufen werden,
wenn es die Mehrheit der MitWirkenden für sinnvoll hält.
7.3. Jeder große Kreis wird von einer/m der VerAntWortlichen des inneren Kreises unter EinHaltung einer Frist von neun Tagen mündlich einberufen.
7.4. Mit der EinLadung zum großen Kreis werden die vorgesehenen
BeRatungsAnLiegen (TagesOrdnung) mitgeteilt. AnLiegen, die nicht mitgeteilt wurden, können mit der ÜberEinKunft aller anwesenden
MitWirkenden zur BeSchlussFassung durch den großen Kreis aufgenommen werden.
7.5. Der große Kreis wird von einer/m der VerAntWortlichen des inneren Kreises geleitet.
7.6. Jeder große Kreis ist beschlussfähig, wenn wenigstens drei MitWirkende des Vereins MutterLand anwesend sind.
Es ist die VerAntWortung einer/s jeden MitWirkenden in verlässlicher VerBindung miteinander zu sein.
7.7. EntScheidungen und BeSchlussFassungen im großen Kreis bedürfen der ÜberEinKunft aller anwesenden MitWirkenden
und sind dem Wohle des Ganzen verpflichtet.
7.8. EntScheidungsFindungen (AbStimmungen) werden grundsätzlich mündlich und offen durchgeführt.
7.9. Bei UnStimmigkeiten werden ausschließlich im großen Kreis
der MitWirkenden des Vereins MutterLand gemeinsam Lösungen gefunden.
8. BeUrKundung
Über InHalte und VerLauf der ZusammenKünfte des inneren Kreises
werden NiederSchriften angefertigt, die von zwei VerAntWortlichen
des inneren Kreises zu unterzeichnen sind.
9. SatzungsÄnderungen
SatzungsÄnderungen bedürfen immer der ÜberEinKunft aller im großen Kreis anwesenden MitWirkenden und sind stets auf die TagesOrdnung zu setzen.
10. AufLösung des Vereines
10.1. Wenn der Zweck des Vereines MutterLand verwirklicht ist,
wird der Verein aufgelöst. Ebenso, wenn weniger als drei MitWirkende im großen Kreis verbunden sind. Die AufLösung des Vereines kann jede/r MitWirkende beantragen und muss dann in einem eigens dafür einberufenen großen Kreis einstimmig beschlossen werden.
10.2. Bei AufLösung des Vereins oder bei WegFall steuerbegünstigter Zwecke fällt das VerMögen des Vereines an den FörderVerein der Gerda-Weiler-Stiftung, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Spenden für das Wirken von MutterLand können auf das VerEinsKonto bei der SparKasse Saale-Orla-Kreis
KontoNummer: 2016125BLZ: 83050505 überwiesen werden.